(08.08.2017) Schließt eine Hausratsversicherung den Versicherungsschutz bei Einbruchsdiebstahl im Fall eines fahrlässig ermöglichten Diebstahls des Wohnungsschlüssels aus, kann eine Versicherungsnehmerin, die ihre Handtasche mit dem Hausschlüssel und Ausweispapieren unbeaufsichtigt im Fahrradkorb lässt, keine Entschädigung verlangen, wenn die Tasche gestohlen und mithilfe des Wohnungsschlüssels Gegenstände aus der Wohnung entwendet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit rechtskräftigem Beschluss vom 15.02.2017 entschieden (Az.: 20 U 174/16).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Fahrlässig ermöglichter Diebstahl des Wohnungsschlüssels entbindet Hausratversicherung