(27.01.2017) Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteilen vom 26.01.2017 Millionenbußgelder gegen Beteiligte am Kartell für Badezimmerausstattungen in der Mehrzahl der Fälle, in denen Rechtsmittel eingelegt wurden, bestätigt. In einigen Fällen hat der EuGH allerdings die Urteile des Gerichts der Europäischen Union wegen unterlaufener Rechtsfehler teilweise aufgehoben und insoweit zurückverwiesen (Az.: C-604/13 P, C-609/13 P, C-611/13 P, C-613/13 P, C-614/13 P, C-618/13 P, C-619/13 P, C-625/13 P, C-626/13 P, C-636/13 P, C-637/13 P, C-638/13 P, C-642/13 P und C-644/13 P).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: EuGH: Millionenbußgelder gegen Teilnehmer am Badezimmerausstattungskartell überwiegend bestätigt