EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren zu "Einheimischenmodellen" gegen Deutschland ein

(17.07.2017) Für Kommunen, die Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben, gibt es wieder Rechtssicherheit. Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des in Bayern und Nordrhein-Westfalen praktizierten Einheimischenmodells jetzt eingestellt. Damit bestätigt die Kommission die im Mai von Bundesbauministerium und Freistaat Bayern erzielte Einigung.

Quelle: IMR News Mietrecht
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EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren zu "Einheimischenmodellen" gegen Deutschland ein

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