(04.09.2017) Wegen illegaler Untervermietung von Wohnraum muss ein Mann aus München möglicherweise in Haft. Mit Beschluss vom 29.08.2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Beschwerde des Vermieters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München zurückgewiesen. In diesem wurde auf Antrag der Landeshauptstadt München zur Durchsetzung eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum gegenüber dem Antragsgegner Ersatzzwangshaft von längstens einer Woche angeordnet. …
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum zulässig