(03.11.2022) Die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 28.09.2022.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis unterfällt nicht den §§ 556d ff. BGB