(01.10.2020) In vielen Ausführungsunterlagen und Bauverträgen findet sich als Anforderung häufig die Formulierung „erhöhter Schallschutz nach DIN 4109:1989 Bbl. 2“. Mit Erscheinen der DIN 4109-5:2020, die in den Fach- und Verkehrskreisen umstritten ist, wird die zitierte DIN 4109:1989 Bbl. 2 nun ersetzt. Die DIN 4109-5:2020 trägt den Titel „Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen“. Die Definition der erhöhten Anforderung nach DIN 4109-5:2020 basiert allerdings „nur“ auf einer Erhöhung der Anforderungswerte im Bereich des Normauswertebereiches von 100 Hz bis 3150 Hz.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Erhöhter Schallschutz vs. Komfortschallschutz