Schriftliche Zustimmungserklärung nicht erforderlich
(23.02.2018) “Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt” – auf diesen kurzen Nenner bringt der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZB 74/16). “Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus.”
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Erhöhte Miete dreimal gezahlt: Mieterhöhung zugestimmt!