(10.11.2020) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet an einem Gesetz zur Modernisierung des Bauträgervertragsrechts. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/23811) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23383). Grundlage seien die in dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Bauträgervertragsrecht enthaltenen Empfehlungen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen für einen Gesetzentwurf solle dem Vorschlag der Arbeitsgruppe, den Vertragsparteien zwei Alternativen der vertraglichen Gestaltung zu eröffnen, gefolgt werden. Die Vertragsparteien erhielten damit die Möglichkeit, sich für dasjenige Vergütungsmodell zu entscheiden, welches ihrer wirtschaftlichen Situation am besten gerecht wird.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Entwurf für Reform des Bauträgervertragsrechts in Arbeit