(22.05.2017) Am 10. April 2017 ist das so genannte “E-Rechnungsgesetz” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit wird die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen umgesetzt. Der Bundestag hatte das E-Rechnungsgesetz bereits am 1. Dezember 2016 verabschiedet.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Elektronische Rechnung im öffentlichen Auftragswesen kommt