(27.11.2020) In Zeiten niedriger Zinsen liebäugeln viele mit dem Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. Was aber ist, wenn der Bau nicht rechtzeitig fertiggestellt wird? Mit einem solchen Fall hat sich jetzt der 13. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg beschäftigt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Einzug ins neue Heim: Wenn der Bau zu spät fertig wird