(07.12.2018) Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 28.11.2018 das Beschwerdeverfahren um die Beschaffung der neuen Einsatzleitstellensoftware für die Kölner Feuerwehr ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof dazu mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Unter anderem soll der EuGH klären, ob die kostenlose Überlassung der Software durch das Land Berlin einen vergaberechtlich relevanten Vorgang darstellt (Az.: VII-Verg 25/18).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Einsatzleitstellensoftware für Kölner Feuerwehr: OLG Düsseldorf ruft EuGH an