(14.09.2017) Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwalters einer WEG gehört es, die Eigentümerversammlungen vorzubereiten. Sie sind schließlich das zentrale Entscheidungsgremium der Gemeinschaft. Deswegen müssen sich die Mitglieder nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf verlassen können, dass sie bereits in der Einladung wesentliche Informationen erhalten – zum Beispiel darüber, ob zu einem Tagesordnungspunkt ein Beschluss gefasst werden soll.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Einladung zu Eigentümerversammlung muss eindeutig und verständlich sein