Eigenbedarfskündigung wegen Berufs- oder Geschäftsbedarfs zulässig?

(31.07.2017) Darf der Vermieter seinem Mieter den Mietvertrag kündigen, weil er die Mietwohnung für eigene berufliche Zwecke benötigt? “Eigenbedarf” bezieht sich darauf, dass der Vermieter selbst zum Wohnen einziehen möchte. Bisher gestatteten die Gerichte oft auch eine Kündigung, weil der Vermieter die Mietwohnung für berufliche Zwecke benötigte. Der Bundesgerichtshof hat nun ganz neue Regeln für eine Kündigung wegen Berufs- oder Geschäftsbedarf entwickelt. Diese ist für Vermieter nun schwieriger geworden, die Rechte der Mieter wurden gestärkt.

Quelle: IMR News Mietrecht
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