E-Rechnungen an Bundesbehörden bald Pflicht

(16.11.2020) Vom 27. November 2020 an sind Lieferanten verpflichtet, Rechnungen an Bundesbehörden elektronisch einzureichen. Die Pflicht zur E-Rechnung gilt dann auf Bundesebene mit wenigen Ausnahmen. Eine davon sind Zahlungsaufforderungen für Direktaufträge bis zu einem Betrag von 1.000 Euro. Details regelt die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV).

Quelle: IMR News Mietrecht
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E-Rechnungen an Bundesbehörden bald Pflicht

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