(01.02.2023) Nach dem seit dem 01.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Der Verband muss die Beschlüssen durchführen