Undifferenzierte Makler-, Verwalter- und Vermieterforderungen nach Bonitäts- und Selbstauskünften unzulässig
(18.04.2017) Auf den Wohnungsmärkten, insbesondere in Ballungsgebieten, wird massenhaft gegen den Datenschutz verstoßen, so das Ergebnis einer Untersuchung des Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen. Viele Mietinteressenten – so auch die Erfahrungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) – werden genötigt, umfassende Auskunft über sich zu erteilen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Datenschutz bei Wohnungssuche mangelhaft