(02.10.2017) Der Bundestag hat das Wettbewerbsregistergesetz beschlossen, welches am 19.07.2017 in Kraft getreten ist. Es soll der Korruptionsbekämpfung, der Verbeugung von Wirtschaftskriminalität und dem Schutz vor unzuverlässigen Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte dienen. Was für die Verwendung in der Praxis noch fehlt, ist die technische Umsetzung. Diese soll bis 2018 erfolgen. Funktionsfähig soll das Wettbewerbsregister ab 2020 sein. Insgesamt werden ca. 47.500 Eintragungen in das Register erwartet, mit jährlich ca. 600.000 Abfragen durch öffentliche Auftraggeber (ca. 30.000 Stellen) und ca. 9.500 Meldungen durch Justizbehörden an das Register.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Das neue Wettbewerbsregister