Das neue Wettbewerbsregister

(02.10.2017) Der Bundestag hat das Wettbewerbsregistergesetz beschlossen, welches am 19.07.2017 in Kraft getreten ist. Es soll der Korruptionsbekämpfung, der Verbeugung von Wirtschaftskriminalität und dem Schutz vor unzuverlässigen Unternehmen im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte dienen. Was für die Verwendung in der Praxis noch fehlt, ist die technische Umsetzung. Diese soll bis 2018 erfolgen. Funktionsfähig soll das Wettbewerbsregister ab 2020 sein. Insgesamt werden ca. 47.500 Eintragungen in das Register erwartet, mit jährlich ca. 600.000 Abfragen durch öffentliche Auftraggeber (ca. 30.000 Stellen) und ca. 9.500 Meldungen durch Justizbehörden an das Register.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Das neue Wettbewerbsregister

Das neue Wettbewerbsregister

Ähnliche Beiträge

Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung konstruktiv nutzen

(21.01.2025) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., die BRB Bundesvereinigung Recyclingbaustoffe e. V. und die IGAM Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken haben heute ein gemeinsames Papier mit zehn Forderungen zur zeitnahen Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgelegt. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung konstruktiv nutzen

Pflicht zur Dachdämmung: Welche Ausnahmen gibt es?

(22.01.2025) Hauseigentümer sind verpflichtet, ihr Dach bzw. ihre oberste Geschossdecke zu dämmen. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, in denen eine teure Dämmung nicht erforderlich ist. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Pflicht zur Dachdämmung: Welche Ausnahmen gibt es?

Talfahrt bei Baugenehmigungen endlich stoppen: Wohnungsbau braucht Priorität

(20.01.2025) Im November 2024 wurden in Deutschland laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts 13 Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im gleichen Monat des Vorjahres. Bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen sogar um 22,4 Prozent. Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: Quelle: IMR News Mietrecht