BVerwG: Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

(19.10.2017) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18.10.2017 entschieden, dass Gemeinden Sondergebiete festsetzen dürfen, die als bauliche Nutzung eine ständige Wohnnutzung und Ferienwohnungen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vorsehen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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BVerwG: Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

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