(19.10.2017) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18.10.2017 entschieden, dass Gemeinden Sondergebiete festsetzen dürfen, die als bauliche Nutzung eine ständige Wohnnutzung und Ferienwohnungen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vorsehen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BVerwG: Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig