(25.01.2019) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 24.01.2019 entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach auf „schmalen Fahrbahnen“ das Parken auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten ist, den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots genügt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BVerwG: Anspruch auf Parkverbot auf der einer Grundstückszufahrt gegenüberliegenden Straßenseite?