(01.12.2017) Wer einen Freund bei sich zu Hause ein Handy aufladen lässt, muss künftig – in der Theorie – mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Dies sieht die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassene Marktstammdatenregisterverordnung vor, auf die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hinweist. Nach dem Wortlaut der Verordnung müssten sich Stromlieferanten in einer Datenbank bei der Bundesnetzagentur registrieren und dort die Stromlieferung anzeigen, erläutert Haus & Grund. Stromlieferant sei hierbei jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere liefert.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bußgeldgefahr durch Marktstammdatenverordnung: Haus & Grund warnt vor "Stromlieferungen"