(24.01.2017) Bei 71 Prozent der zwischen 1999 und 2016 gehandelten Wohnungen sind sogenannte Share Deals eingesetzt worden. Die Zahl bezieht sich auf Transaktionen von Wohnungsportfolios ab 800 Wohnungen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11919) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11486) hervor. Bei Share Deals wird nicht Grundbesitz erworben, sondern Anteile an dem grundbesitzenden Unternehmen.
Quelle: IMR News Mietrecht
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