Bundestag: Register für Wettbewerb

(25-.04.2017) Die Bundesregierung will ein Wettbewerbsregister einführen. Das Register soll von öffentlichen Auftraggebern genutzt werden. Diese sollen dort vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (18/12051). “Wirtschaftsdelikte dürfen auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen nicht ohne Folgen bleiben”, heißt es zur Begründung.

Quelle: IMR News Mietrecht
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