Synopse mit Gegenüberstellung der Vorschriften BGB alt/neu und VOB/B
(10.03.2017) Der Bundestag hat heute gegen 00:30 Uhr nach der zweiten und dritten Beratung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundestag: Neues Bauvertragsrecht verabschiedet