Bundestag: Neues Bauvertragsrecht verabschiedet

Synopse mit Gegenüberstellung der Vorschriften BGB alt/neu und VOB/B

(10.03.2017) Der Bundestag hat heute gegen 00:30 Uhr nach der zweiten und dritten Beratung das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab 01.01.2018 geschlossenen Verträge gelten.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundestag: Neues Bauvertragsrecht verabschiedet

Bundestag: Neues Bauvertragsrecht verabschiedet

Ähnliche Beiträge

Wie kann ich einen gewerblichen Pachtvertrag vorzeitig beenden?

(13.09.2024) Wer ein Grundstück oder eine Immobilie gepachtet hat, um diese gewerblich zu nutzen, muss besondere gesetzliche Regeln beachten. Oft bereitet eine schnelle Beendigung des Pachtverhältnisses Probleme. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wie kann ich einen gewerblichen Pachtvertrag vorzeitig beenden?

Zahlungsplan: Was private Bauherren beachten sollten

(12.09.2024) Wenn es um die Errichtung ihres eigenen Hauses geht, entscheiden sich viele private Bauherren für sogenannte Schlüsselfertiganbieter, die mit dem Bau eines neuen, bezugsfertigen Hauses beauftragt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Verbraucherbauvertrag. Mit dieser Vertragsform, eingeführt im Jahr 2018, stärkt der Gesetzgeber speziell die Position privater Bauherren und schützt sie besser vor

Keine Nebensache: Kosten und Verantwortung für die Baustelleneinrichtung

(11.09.2024) Ohne Strom und Wasser läuft auf der Baustelle nichts. Doch was ist zu tun, wenn das Baugrundstück nicht erschlossen ist? Und welche Kosten kommen für eine Baustelleneinrichtung auf Bauherren zu? Quelle: IMR News Mietrecht Link: Keine Nebensache: Kosten und Verantwortung für die Baustelleneinrichtung