Bundestag beschließt "Schwarze Liste" für korrupte Firmen

(06.06.2017) Korrupte und betrügerische Unternehmen landen künftig auf einer “Schwarzen Liste” beim Bundeskartellamt. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum 02.06.2017, bei der Behörde ein zentrales Wettbewerbsregister einzurichten. In diesem sollen Unternehmen aufgeführt werden, bei denen es “gravierende Rechtsverstöße” wie Bestechung, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung gab. Der öffentlichen Hand soll es so erleichtert werden, die betroffenen Firmen von künftigen öffentlichen Aufträgen auszuschließen. …

Quelle: IMR News Mietrecht
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