(19.06.2017) Bewohner von Mietshäusern sollen künftig unmittelbar auf dem eigenen Hausdach erzeugten Solarstrom nutzen können. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf “zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes” vorgelegt (BT-Drs. 18/12728). Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 16.06.2017 mit.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundesregierung legt Gesetzentwurf für Mieterstrom vor