(19.07.2018) Die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute Flächen auf Basis der jetzigen Einheitsbewertung ist nicht möglich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3077) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/2640) hervor, wie die Bundestagspressestelle am 17.07.2018 mitteilte. Zur Begründung verweist die Regierung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (DStR 2018, 791).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundesregierung: Grundsteuer C nur nach Reform möglich