(31.03.2017) Künftig sollen öffentliche Auftraggeber in einem bundesweiten Wettbewerbsregister nachprüfen können, ob ein Unternehmen Wirtschaftsdelikte oder andere schwere Straftaten begangen hat. Solche Unternehmen dürfen nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Vergaberecht sieht vor, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen auszuschließen, wenn sie ….
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundesregierung beschließt bundesweites Wettbewerbsregister