(05.01.2017) Der Gesetzentwurf des Bundesrats zur Reform der Grundstücksbewertung (BT-Drs. 18/10753) ist in den Bundestag eingebracht worden. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 02.01.2017 mit. Danach solle das bisherige Bewertungsziel “gemeiner Wert” durch den “Kostenwert” abgelöst werden, der den Investitionsaufwand für die Immobilie abbilde. Ziel sei es, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundesratsentwurf zur Reform der Grundstücksbewertung in Bundestag eingebracht