(05.02.2018) Der Bundesrat möchte Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindern. Er hat am 02.02.2018 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG – BR-Drs. 9/18) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen der Jahre 2018 und 2019 auszusetzen und das Fördervolumen schrittweise zu erhöhen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundesrat will Ausschreibungen für Windkraftprojekte ändern