(10.07.2017) Die Entsorgung von Styropordämmplatten wird einfacher und preisgünstiger. Der Bundesrat stimmte am 07.07.2017 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Mit der Neuregelung werden Wärmedämmplatten mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung für die Entsorgung. Allerdings gilt für sie ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt. Die Verordnung soll einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundesrat vereinfacht Entsorgung von Styropor