(24.10.2017) Nachdem Ende Juli 2017 das Gesetz zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters in Kraft getreten ist, hat jetzt das Bundeskartellamt einen Aufbaustab eingesetzt, um die neue Abteilung einzurichten. Das nur für öffentliche Vergabeauftraggeber einsehbare Wettbewerbsregister soll diesen künftig ermöglichen, durch eine einzige elektronische Abfrage bundesweit nachzuprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist. Das Register soll so zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen beitragen, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt am 23.10.2017.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundeskartellamt setzt Aufbaustab für neues Wettbewerbsregister ein