Bundesjustizministerium legt Untersuchung zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse vor

Mietpreisbremse wirkt – aber nur unzureichend

(25.01.2019) Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse hat zu einer moderaten Verlangsamung des Mietenanstiegs geführt. Nicht erkennbar ist, dass sich der Abstand zwischen Bestands- und Wiedervermietungsmieten reduziert oder stabilisiert hat. Vielfach bieten Vermieter Mietwohnungen nach wie vor zu Preisen an, die deutlich über den Grenzen der Mietpreisbremse liegen. Der Wohnungsneubau wird durch die Mietpreisbremse nicht beeinträchtigt oder behindert – im Gegenteil, Neubauinvestitionen und Mieten im Neubau steigen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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