(19.04.2021) Vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) waren die Auswirkungen des Brexits auf das Vergaberecht lange unklar: Inwieweit sind öffentliche Ausschreibungen auf der Insel für deutsche Unternehmen weiterhin zugänglich und unter welchen Voraussetzungen können britische Unternehmen bei öffentlichen Vergaben in Deutschland mitbieten? Geregelt hat es das Austrittsabkommen vom 31.12.2020 (EU L 444/14).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Brexit: Austrittsabkommen regelt auch öffentliche Vergabe