BMUB unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von Bauland für Wohnungen

(15.02.2017) Das Bundesbauministerium und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fördern Kommunen, die mit neuen Ansätzen mehr ungenutzte Flächen für den Wohnungsbau aktivieren wollen. Die Städte setzen dafür Innenentwicklungsmanager ein und erweitern mit verschiedenen Bausteinen eine aktive Innenentwicklung. Die Modellvorhaben in Aalen, Berlin, Hamburg-Altona, Ludwigsfelde, Offenburg, Regensburg, Solingen und Trier werden dabei finanziell unterstützt und fachlich beraten.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BMUB unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von Bauland für Wohnungen

BMUB unterstützt Kommunen bei der Aktivierung von Bauland für Wohnungen

Ähnliche Beiträge

Insgesamt zu wenige Aufträge

Neue Prognose – Unternehmen sorgenvoll, halten aber durch und setzen auf neue Bundesregierung und notwendige Impulse für 2026 (24.01.2025) Auch das Baujahr 2025 wird mit einem realen Minus enden, das fünfte Jahr in Folge – der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie rechnet in seiner Jahresprognose mit einem Umsatzrückgang von -1,4 Prozent. Daran kann auch die –

Neue Regeln zum Gefahrstoff Asbest

Das ist wichtig für Menschen mit älterem Haus (24.01.2025) Die neue Gefahrstoffverordnung stärkt den Schutz vor den Gesundheitsgefahren durch Asbest – einem Baustoff, der trotz Verbot seit 1993 noch in vielen älteren Gebäuden in Putzen, Fliesenklebern und Dämmstoffen steckt. Der Verband Wohneigentum begrüßt die neuen Regeln als praxisnahe Umsetzung im Sinne der selbstnutzenden Wohneigentümer und

Terminhinweis BGH: Rückschnitt einer Bambushecke

(24.01.2025) Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob trotz Einhaltung der im hessischen Nachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände ein Anspruch des Nachbarn auf Rückschnitt einer mehr als drei Meter hohen Hecke bestehen kann. Gegebenenfalls wird auch zu klären sein, an welcher Stelle die Heckenhöhe zu messen ist, wenn