(11.01.2019) In Bauten mit besonderem Personenrisiko kommen zur Branderkennung und örtlichen Warnung von Personen sogenannte Brandwarnanlagen (BWA) zum Einsatz. Deren Aufbau und Betrieb regelt seit Juli 2018 die neue Vornorm DIN VDE V 0826-2 „Brandwarnanlagen“.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BHE: Anforderungen an Branderkennung und Brandwarnung