BGH: Wann muss eine bauliche Veränderung nicht hingenommen werden?

(06.04.2017) Ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil liegt im Grundsatz auch vor, wenn eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes ausstrahlt und diesen erheblich verändert. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 18.11.2016.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Wann muss eine bauliche Veränderung nicht hingenommen werden?

BGH: Wann muss eine bauliche Veränderung nicht hingenommen werden?

Ähnliche Beiträge

Zahlungsplan: Was private Bauherren beachten sollten

(12.09.2024) Wenn es um die Errichtung ihres eigenen Hauses geht, entscheiden sich viele private Bauherren für sogenannte Schlüsselfertiganbieter, die mit dem Bau eines neuen, bezugsfertigen Hauses beauftragt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Verbraucherbauvertrag. Mit dieser Vertragsform, eingeführt im Jahr 2018, stärkt der Gesetzgeber speziell die Position privater Bauherren und schützt sie besser vor

Keine Nebensache: Kosten und Verantwortung für die Baustelleneinrichtung

(11.09.2024) Ohne Strom und Wasser läuft auf der Baustelle nichts. Doch was ist zu tun, wenn das Baugrundstück nicht erschlossen ist? Und welche Kosten kommen für eine Baustelleneinrichtung auf Bauherren zu? Quelle: IMR News Mietrecht Link: Keine Nebensache: Kosten und Verantwortung für die Baustelleneinrichtung

Rückkehr zum Effizienzhaus-55-Standard im Rahmen der Bremer Haushaltssanierung

(11.09.2024) Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V. befürwortet ausdrücklich die Entscheidung der Bremer Regierung, im Zuge der Haushaltssanierungen vorerst wieder auf den Effizienzhaus-55-Standard (EH55) anstelle des Effizienzhaus-40-Standards (EH40) bei Neubauten zu setzen. Diese Maßnahme stellt für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums eine sinnvolle und pragmatische Lösung dar. Quelle: IMR