BGH: Selbständiges Beweisverfahren auch ohne Vorbefassung zulässig!

(03.04.2018) Die Durchführung eines gegen die übigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln bemüht hat. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 14.03.2018.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Selbständiges Beweisverfahren auch ohne Vorbefassung zulässig!

BGH: Selbständiges Beweisverfahren auch ohne Vorbefassung zulässig!

Ähnliche Beiträge

Objektbezogene Kostentrennung: Nur Sondereigentümer der Tiefgarage tragen deren Unterhalt

(19.02.2025) Sieht die Gemeinschaftsordnung eine objektbezogene Kostentrennung vor, so dass nur diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum (bzw. Sondernutzungsrecht) sich in dem jeweiligen Gebäudeteil (bzw. in dem jeweiligen separaten Gebäude) befindet, die darauf entfallenden Kosten zu tragen haben (hier: Kosten der Tiefgarage), widerspricht es in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, durch Beschluss auch die übrigen Wohnungseigentümer an den

Rechtsmittel gegen Grundsteuerbescheid? Besser spät als nie

(19.02.2025) Viele Grundstückseigentümer erhalten derzeit Grundsteuerbescheide. Die Reform soll insgesamt aufkommensneutral ausfallen, doch einzelne Grundstückseigentümer stehen vor drastischen Erhöhungen. Warum Rechtsmittel selbst spät noch sinnvoll sein können, erklären Andreas Klaus und Jonathan Storz. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Rechtsmittel gegen Grundsteuerbescheid? Besser spät als nie

Grunderwerbsteueraufkommen leicht gestiegen

(18.02.2025) Das seit seinem Höchststand im Jahr 2021 rückläufige Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer ist wieder leicht angestiegen. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14904) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14645) betrug das Aufkommen 2024 12,749 Milliarden Euro. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Grunderwerbsteueraufkommen leicht gestiegen