(15.12.2016) “Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 232/15) ist eine doppelte Ohrfeige für Mieter in Deutschland. Der Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen des Vermieters wird aufgeweicht”, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die gestrige Entscheidung der Karlsruher Richter. “Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Er muss eine eventuell bestehende Regelungslücke schließen, das Kündigungsrisiko für Mieter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts minimieren und klarstellen, dass Eigenbedarfskündigungen unwirksam sind, wenn der Vermieter eine leer stehende Wohnung in seinem Haus den gekündigten Mietern nicht als Alternative anbietet.”
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH-Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung: Zwei Ohrfeigen für den Mieterschutz