BGH-Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung: Zwei Ohrfeigen für den Mieterschutz

(15.12.2016) “Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 232/15) ist eine doppelte Ohrfeige für Mieter in Deutschland. Der Kündigungsschutz bei Eigenbedarfskündigungen des Vermieters wird aufgeweicht”, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die gestrige Entscheidung der Karlsruher Richter. “Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Er muss eine eventuell bestehende Regelungslücke schließen, das Kündigungsrisiko für Mieter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts minimieren und klarstellen, dass Eigenbedarfskündigungen unwirksam sind, wenn der Vermieter eine leer stehende Wohnung in seinem Haus den gekündigten Mietern nicht als Alternative anbietet.”

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH-Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung: Zwei Ohrfeigen für den Mieterschutz

BGH-Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung: Zwei Ohrfeigen für den Mieterschutz

Ähnliche Beiträge

Standardlösung oder Sonderwunsch: Warum eine frühzeitige Klärung individueller Ansprüche ratsam ist

(31.10.2024) Wer den Neubau seines Eigenheims einem Schlüsselfertiganbieter an-vertraut, überlässt diesem auch die Entscheidung in vielen Detailfragen. Von der Architektur des Hauses über Einbauten bis zur Haustechnik – Bauträger im Schlüsselfertigbau setzen auf standardisierte Lösungen, die nur auf Wunsch der Bauherren durch individuell bevorzugte Alternativen – sogenannte Sonderwünsche – ersetzt werden können. Doch während Bauherren

Öffentliche Auftragsvergabe im Jahr 2022

(30.10.2024) Die öffentliche Auftragsvergabe im Jahr 2022 ist ein Thema der Bundesregierung (20/13506) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13199). Danach belief sich das Gesamtvolumen der öffentlichen Auftragsvergabe im genannten Jahr auf 131,65 Milliarden Euro. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Öffentliche Auftragsvergabe im Jahr 2022

Vergabegesetz: Novellierung bringt Mehraufwand

(30.10.2024) Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) Dr. Robert Momberg äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt kritisch: Quelle: IMR News Mietrecht Link: Vergabegesetz: Novellierung bringt Mehraufwand