BGH: Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im preisgebundenen Wohnraum

(12.10.2017) Der Vermieter preisgebundenen Wohnraums ist grundsätzlich nicht gehindert, gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG die Kostenmiete einseitig um den Zuschlag nach § 28 Abs. 4 Satz 2 II. BV zu erhöhen, wenn sich die im Mietvertrag enthaltene Formularklausel über die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als unwirksam erweist, so der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 20.09.2017.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im preisgebundenen Wohnraum

BGH: Mietzuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im preisgebundenen Wohnraum

Ähnliche Beiträge

Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung konstruktiv nutzen

(21.01.2025) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., die BRB Bundesvereinigung Recyclingbaustoffe e. V. und die IGAM Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken haben heute ein gemeinsames Papier mit zehn Forderungen zur zeitnahen Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgelegt. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung konstruktiv nutzen

Pflicht zur Dachdämmung: Welche Ausnahmen gibt es?

(22.01.2025) Hauseigentümer sind verpflichtet, ihr Dach bzw. ihre oberste Geschossdecke zu dämmen. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, in denen eine teure Dämmung nicht erforderlich ist. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Pflicht zur Dachdämmung: Welche Ausnahmen gibt es?

Talfahrt bei Baugenehmigungen endlich stoppen: Wohnungsbau braucht Priorität

(20.01.2025) Im November 2024 wurden in Deutschland laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts 13 Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im gleichen Monat des Vorjahres. Bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen sogar um 22,4 Prozent. Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: Quelle: IMR News Mietrecht