BGH: Massive Durchfeuchtungen der Wände bedürfen zwingend sofortiger Instandsetzung!

(25.04.2018) Sind im Bereich des Gemeinschaftseigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die die zweckentsprechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen (hier: massive Durchfeuchtungen der Wände), ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich und einzelne Wohnungseigentümer können die Sanierung verlangen; dies gilt auch dann, wenn die betroffenen Einheiten im Souterrain eines Altbaus belegen sind. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 04.05.2018.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Massive Durchfeuchtungen der Wände bedürfen zwingend sofortiger Instandsetzung!

BGH: Massive Durchfeuchtungen der Wände bedürfen zwingend sofortiger Instandsetzung!

Ähnliche Beiträge

Objektbezogene Kostentrennung: Nur Sondereigentümer der Tiefgarage tragen deren Unterhalt

(19.02.2025) Sieht die Gemeinschaftsordnung eine objektbezogene Kostentrennung vor, so dass nur diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum (bzw. Sondernutzungsrecht) sich in dem jeweiligen Gebäudeteil (bzw. in dem jeweiligen separaten Gebäude) befindet, die darauf entfallenden Kosten zu tragen haben (hier: Kosten der Tiefgarage), widerspricht es in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, durch Beschluss auch die übrigen Wohnungseigentümer an den

Rechtsmittel gegen Grundsteuerbescheid? Besser spät als nie

(19.02.2025) Viele Grundstückseigentümer erhalten derzeit Grundsteuerbescheide. Die Reform soll insgesamt aufkommensneutral ausfallen, doch einzelne Grundstückseigentümer stehen vor drastischen Erhöhungen. Warum Rechtsmittel selbst spät noch sinnvoll sein können, erklären Andreas Klaus und Jonathan Storz. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Rechtsmittel gegen Grundsteuerbescheid? Besser spät als nie

Grunderwerbsteueraufkommen leicht gestiegen

(18.02.2025) Das seit seinem Höchststand im Jahr 2021 rückläufige Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer ist wieder leicht angestiegen. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14904) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14645) betrug das Aufkommen 2024 12,749 Milliarden Euro. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Grunderwerbsteueraufkommen leicht gestiegen