BGH mahnt Sorgfalt bei der Prüfung von Verwertungskündigungen an

(27.09.2017) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen beabsichtigter wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB – hier zur Erweiterung eines benachbarten Modehauses – wirksam ist.

Quelle: IMR News Mietrecht
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