(27.09.2017) Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen beabsichtigter wirtschaftlicher Verwertung des Grundstücks nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB – hier zur Erweiterung eines benachbarten Modehauses – wirksam ist.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH mahnt Sorgfalt bei der Prüfung von Verwertungskündigungen an