(07.11.2017) Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 27.09.2017.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Kündigung wegen Schriftformverstoßes kann treuwidrig sein!