(22.02.2017) Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 28.10.2016.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Instandhaltungspflicht umfasst auch deren Kosten!