(27.11.2019) Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, welche Tätigkeiten einem Unternehmen aufgrund einer Registrierung als Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt sind.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Inkassounternehmen dürfen Ansprüchen aus "Mietpreisbremse" verfolgen!