BGH: Beschluss über Fortgeltung des Wirtschaftsplans ist wirksam!

(08.04.2019) Die Wohnungseigentümer haben die Kompetenz zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll; eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, bedarf hingegen der Vereinbarung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 14.12.2018.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Beschluss über Fortgeltung des Wirtschaftsplans ist wirksam!

BGH: Beschluss über Fortgeltung des Wirtschaftsplans ist wirksam!

Ähnliche Beiträge

Wohnungsbau: Auftragslage erreicht vorläufigen Tiefpunkt

(25.04.2024) Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Auftragseingängen im Wohnungsbau kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wohnungsbau: Auftragslage erreicht vorläufigen Tiefpunkt

Ausschuss fordert Stärkung der Städtebauförderung

(25.04.2024) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat sich für eine Stärkung und Erhöhung der Städtebauförderung in den kommenden Jahren ausgesprochen. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP-Fraktion) einem entsprechenden Antrag (20/6711) der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu. Für den Antrag votierten

Plus beim Auftragseingang im Wohnungsbau

Doch kein Grund zur Entwarnung: Statistischer Basiseffekt sorgt für leichten Auftrieb, Umsatz weiter rückläufig. (25.04.2024) Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Februar 2024 im Vergleich zum Vormonat1,3 einen Anstieg des Auftragseingangs um 1,8 Prozent. Auch im Vergleich zum Vorjahresmonat hat der Auftragseingang1,2 leicht zugelegt, und zwar um 0,9 Prozent. Für