(08.04.2019) Die Wohnungseigentümer haben die Kompetenz zu beschließen, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan fortgelten soll; eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass jeder künftige Wirtschaftsplan bis zur Verabschiedung eines neuen fortgelten soll, bedarf hingegen der Vereinbarung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 14.12.2018.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BGH: Beschluss über Fortgeltung des Wirtschaftsplans ist wirksam!