(24.11.2016) Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Grundstücks tritt nicht kraft Gesetzes in ein zwischen dem Veräußerer und dem Mieter vereinbartes Ankaufsrecht ein. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 12.10.2016.
Quelle: IBR News Mietrecht
Link: BGH: Ankaufsrecht des Mieters von § 566 BGB nicht umfasst!