BFH ändert Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht
(07.02.2019) Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein, wie der Bundesfinanzhof (BFH) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 22.11.2018 – V R 65/17 zur Umsatzsteuer entschieden hat. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: BFH: Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein