(24.01.2019) Eine in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag gesondert ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale stellt eine zum Nachteil des Mieters von § 556 Abs. 1 BGB abweichende und damit gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksame Vereinbarung dar, sofern aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervorgeht, dass es sich bei dieser Pauschale um einen Teil der Grundmiete (Nettomiete) handelt. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 19.12.2018.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Betriebskosten: Verwalterkostenpauschale in AGB zulässig?