Betrachtungszeitraum für ortsübliche Vergleichsmiete soll verlängert werden

(12.12.2019) Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 11.12.2019 den Regierungsentwurf eines Gesetzes angenommen, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll (BT-Drs. 19/14245). Dies berichtete der parlamentarische Pressedienst.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Betrachtungszeitraum für ortsübliche Vergleichsmiete soll verlängert werden

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