(19.06.2018) Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzungen können noch zugunsten der Steuerbürger geändert werden, wenn sie eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen. Denn Verzögerungen bei der Denkmalbehörde dürften nicht zulasten der Steuerpflichtigen gehen, hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bestandskräftige Einkommensteuerfestsetzung kann bei nachgereichter Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde geändert werden